Online-Rathaus Stadt Melle
Urkunden aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt ist die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste ausgestellte Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Geburtsurkunde kostet 7,50 €.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
§ 59 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG).
Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Amt/Fachbereich
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
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