Online-Rathaus Stadt Melle
Urkunden aus dem Sterberegister
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten bzw. Lebenspartner der eingetragenen Person, deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.
Welche Gebühren fallen an?
Für die erste ausgestellte Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde kostet 7,50 €.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
§ 60 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Amt/Fachbereich
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
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