Online-Rathaus Stadt Melle

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Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Eheregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Eheurkunde ausgestellt werden.

Antragsberichtigt sind die Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

Welche Gebühren fallen an?

Für die erste ausgestellte Eheurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Eheurkunde kostet 7,50 €.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage

§ 57 i.V.m. § 56 und § 77 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG)

Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

Amt/Fachbereich

Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Ehe geschlossen wurde.

Kontakt
Standesamt