Online-Rathaus Stadt Melle
Hundesteuerabmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Abgabe des Hundes ist - sofern vorhanden - ein Kaufvertrag (Tierabgabevertrag) vorzulegen.
Bei Tod des Hundes ist - sofern vorhanden - eine Bescheinigung vom Tierarzt vorzulegen.
Der Hund kann schriftlich, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder durch das Abmeldeformular (sh. Dokumente) abgemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage: 22/1 Hundesteuersatzung der Stadt Melle vom 16.12.2009
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Amt/Fachbereich
Bei Abmeldung eines Hundes wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner oder an die unten aufgeführen Bürgerbüros.
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