Online-Rathaus Stadt Melle

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Leistungsbeschreibung


Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.
Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Hundeanmeldung (Steueranmeldung):

- Angaben zum Hund (Rasse, Wurfdatum, Geschlecht)

- Datum der Aufnahme

Sofern ein Tierheimübernahmevertrag vorhanden ist, ist dieser vorzulegen.

Zusätzlich sind gem. dem Nds. Hundegesetz (sh. Merkblatt Dokumente) folgende Unterlagen einzureichen:

- Chipnummer (Kopie Tierausweis / Impfpass)

- Hundehalterhaftpflichtversicherungspolice

- Sachkundenachweis des Hundehalters - sofern dieser vorliegt

Welche Gebühren fallen an?


Bei der Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an.

Ab dem 01.01.2010 beträgt die Steuer jährlich,

  • für den ersten Hund 60,00 Euro
  • für den zweiten Hund 84,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund 108,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?


Rechtsgrundlage: 22/1 Hundesteuersatzung der Stadt Melle vom 16.12.2009

Voraussetzungen für Steuerermäßigungen können Sie der beigefügten Hundesteuersatzung entnehmen.
Steuerbefreiung wird auf Antrag unter anderem für Hunde gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nähere Informationen entnehmen Sie ebenfalls der Hundesteuersatzung.

Amt/Fachbereich


Bei Anmeldung eines Hundes wenden Sie sich bitte an die oben genannten Ansprechpartner oder an die unten aufgeführten Bürgerbüros.